Elternunterhalt

Beim Elternunterhaltsrecht geht es um alle Fragen, die im Zusammenhang damit auftauchen können, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter so pflegebedürftig geworden sind, dass sie in ein Pflegeheim kommen.

Vielleicht haben Sie auch schon einen Brief des Sozialamts bekommen mit der Mitteilung, dass Sie für Ihren Vater oder Ihre Mutter unterhaltspflichtig sind und in dem Sie aufgefordert werden, umfassend Auskunft über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen zu erteilen.

Welche Fragen des Sozialamts müssen Sie beantworten und wie viel Unterhalt müssen Sie tatsächlich zahlen? Muss Ihr Ehepartner auch für Ihre Eltern zahlen? Müssen Sie Ihre Ersparnisse, Ihr Haus und Ihr weiteres Vermögen verwerten? Was ist mit Ihren Geschwistern? Unter welchen Voraussetzungen müssen Sie keinen Unterhalt zahlen?

Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie umfassend beraten und auch gegenüber dem Sozialamt vertreten.

Darüber hinaus hat Rechtsanwältin Sümenicht ein Buch zu diesem Thema mit dem Titel

"Eltern im Pflegeheim - Wer es bezahlt und wie Sie Ihren
eigenen Lebensstandard erhalten"

geschrieben.

Hier können Sie sich noch weiter über dieses Buch informieren und eine kostenlose Leseprobe anfordern - dazu bitte einfach auf das Bild klicken:

                


 
 
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