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Kommt
ein Mann zum Anwalt: "Wieviel nehmen Sie denn so an Gebühren?"
Darauf der Anwalt: "1.000 € für drei Fragen."
Fragt der Mann: "Finden Sie das nicht ein bisschen viel?"
"Doch", sagt der Anwalt, "und wie lautet Ihre dritte
Frage?"
Bei uns dagegen ist ein solches Gespräch über die Kosten
immer kostenlos. Wenn Sie also schon vorher wissen wollen, welche
Kosten durch unsere Beratung oder Beauftragung auf Sie zukommen,
rufen Sie uns einfach unverbindlich an.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, helfen wir Ihnen
gerne bei den Formalitäten.
Haben Sie nur ein geringes Einkommen, so können Sie sich
in vielen Fällen für die außergerichtliche Beratung
und Vertretung einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen
Amtsgericht besorgen. In diesem Fall zahlen Sie nur noch einen
Eigenanteil in Höhe von 10 Euro an uns. Welches Ihr zuständiges
Amtsgericht ist, können Sie ganz leicht z. B. unter diesem
link herausfinden. Wir bitten Sie, sich zunächst selbst
um einen Beratungshilfeschein zu kümmern und erst danach
einen Termin mit uns zu vereinbaren. Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein
bekommen, rufen Sie uns bitte an. Wir klären dann mit Ihnen,
welche weiteren Möglichkeiten in Betracht kommen.
Für das gerichtliche Verfahren gibt es die Möglichkeit
der Prozesskostenhilfe. Hier helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Ansonsten berechnen wir unsere Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
oder schließen eine individuelle Vergütungsvereinbarung
mit Ihnen ab. Welche dieser Möglichkeiten in Ihrem Fall in
Frage kommen, klären wir im Gespräch mit Ihnen.
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