Kennen Sie den?

Kommt ein Mann zum Anwalt: "Wieviel nehmen Sie denn so an Gebühren?"

Darauf der Anwalt: "1.000 € für drei Fragen."

Fragt der Mann: "Finden Sie das nicht ein bisschen viel?"

"Doch", sagt der Anwalt, "und wie lautet Ihre dritte Frage?"

Bei uns dagegen ist ein solches Gespräch über die Kosten immer kostenlos. Wenn Sie also schon vorher wissen wollen, welche Kosten durch unsere Beratung oder Beauftragung auf Sie zukommen, rufen Sie uns einfach unverbindlich an.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, helfen wir Ihnen gerne bei den Formalitäten.

Haben Sie nur ein geringes Einkommen, so können Sie sich in vielen Fällen für die außergerichtliche Beratung und Vertretung einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht besorgen. In diesem Fall zahlen Sie nur noch einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro an uns. Welches Ihr zuständiges Amtsgericht ist, können Sie ganz leicht z. B. unter diesem link herausfinden. Wir bitten Sie, sich zunächst selbst um einen Beratungshilfeschein zu kümmern und erst danach einen Termin mit uns zu vereinbaren. Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein bekommen, rufen Sie uns bitte an. Wir klären dann mit Ihnen, welche weiteren Möglichkeiten in Betracht kommen.

Für das gerichtliche Verfahren gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Hier helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Ansonsten berechnen wir unsere Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder schließen eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen ab. Welche dieser Möglichkeiten in Ihrem Fall in Frage kommen, klären wir im Gespräch mit Ihnen.

 

 
  Kosten