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Das Gesetz über die eingetragene
Lebenspartnerschaft eröffnet seit dem Jahr 2001 auch gleichgeschlechtlichen
Paaren die Möglichkeit, eine offizielle Verbindung einzugehen.
Viele Lesben und Schwule wissen aber nicht, ob es für Sie
überhaupt Sinn macht, sich zu verpartnern, denn immer noch
gibt es Unterschiede zur Ehe, die weiterhin nur verschiedengeschlechtlichen
Paaren vorbehalten ist.
Und insbesondere lesbische Paare, die über eine Familiengründung
nachdenken oder Kinder aus früheren Beziehungen in die Partnerschaft
eingebracht haben, haben viele Fragen zur Möglichkeit der
Stiefkindadoption.
Bei der Aufhebung einer bereits bestehenden Lebenspartnerschaft
tauchen dagegen oft Fragen aus den Bereichen Unterhalt, Zugewinnausgleich,
Versorgungsausgleich usw. auf.
In all diesen Angelegenheiten können wir Sie beraten und
vertreten.
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