Lebenspartnerschaftsrecht

Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft eröffnet seit dem Jahr 2001 auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, eine offizielle Verbindung einzugehen.

Viele Lesben und Schwule wissen aber nicht, ob es für Sie überhaupt Sinn macht, sich zu verpartnern, denn immer noch gibt es Unterschiede zur Ehe, die weiterhin nur verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist.

Und insbesondere lesbische Paare, die über eine Familiengründung nachdenken oder Kinder aus früheren Beziehungen in die Partnerschaft eingebracht haben, haben viele Fragen zur Möglichkeit der Stiefkindadoption.

Bei der Aufhebung einer bereits bestehenden Lebenspartnerschaft tauchen dagegen oft Fragen aus den Bereichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich usw. auf.

In all diesen Angelegenheiten können wir Sie beraten und vertreten.

 

 
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