- Pflegestufe
- Krankenversicherung
- Unfallrente
- Erwerbsminderungsrente
- Schwerbehinderung und Merkzeichen
- Arbeitslosengeld
- Alg 2 (Hartz 4)
- Grundsicherung
sowie in allen anderen Angelegenheiten,
die die Sozialversicherungen betreffen.
Außerdem hat Rechtsanwältin
Iris Sümenicht einen Artikel zu dem Thema "Fiktive
Bemessung von Arbeitslosengeld nach Elternzeit" verfasst.
Dabei geht es um die Problematik, dass das Arbeitslosengeld
von Eltern, die mehr als eineinhalb Jahre Elternzeit in Anspruch
genommen haben und anschließend arbeitslos werden, nicht
nach ihrem früheren Gehalt bemessen wird sondern fiktiv,
und diese fiktive Bemessung in den meisten Fällen ein erheblich
niedrigeres Arbeitslosengeld ergibt. Hierzu sind zur Zeit Verfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Darüber
hinaus sind wir der Meinung, dass diese Frage gegen europäisches
Recht verstößt und daher dem Europäischen Gerichtshof
vorgelegt werden muss. Den ausführlichen Artikel von Iris
Sümenicht zu diesem Thema finden Sie hier:
Fiktive
Bemessung von Arbeitslosengeld nach Elternzeit -
ein Verstoß gegen europäisches Recht?
Zu dieser Frage vertreten wir
bundesweit bereits zahlreiche Betroffene vor den Sozialgerichten.
Wenn auch Sie betroffen sind
und an einer Vertretung durch uns interessiert sind, rufen Sie
uns einfach einmal unverbindlich an.